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Fortbildung Sexualbegleitung

Erweitere deinen Kundenkreis!

Mit Sexualbegleitung & Sexualassistenz:

Fortbildung Qualifizierte Sexualbegleitung/Sexualassistenz

Seminartermine 2025:

  1. Teil: Freitag, 14.03.2025 –  Sonntag, 16.03.2025
  2. Teil: Freitag, 11.04.2025 –  Sonntag, 13.04.2025
  3. Teil: Freitag, 23.05.2025 –  Sonntag, 25.05.2025

 Uhrzeit:    

Beginn:  Freitag     15.00 Uhr

Ende:     Sonntag   15.00 Uhr ca.

Ort:  KASSANDRA e.V.

Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 21, 2.OG, 90402  Nürnberg

Kontakt zur Anmeldung und bei Fragen:

Kassandra e.V.: Sara Seubert (Soz.päd. B.A.)

Unter kassandra@kassandra-nbg.de

oder Tel.: 0911 / 37 65 277

Weiterführende Informationen:

1. Um was geht es?

Unter passiver oder aktiver Sexualassistenz versteht man die Unterstützung einer Person bei der Umsetzung seiner/ ihrer sexuellen Wünsche. Bei Assistenz geht es um eine Hilfestellung, nicht um eine gemeinsame sexuelle Aktivität.

Unter den Begriff Sexualbegleitung fallen alle sexuellen Handlungen, die man selbst an jemand anderem durchführt oder an sich selbst durchführen lässt. Es ist also ein gemeinsames Erlebnis.

2. Wer will und braucht Sexualassistenz und Sexualbegleitung?

Im Kontext der Behindertenselbsthilfe und der professionellen Behindertenhilfe ist die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und das Recht auf Unterstützung bei der Umsetzung von Wünschen und Bedürfnissen inzwischen ein großes Thema.

Nicht jeder Mensch – egal ob mit Behinderung oder altersbedingt eingeschränkt – kann seine sexuellen Bedürfnisse im Privaten erfüllen. Nicht wenige Menschen benötigen aufgrund ihrer Lebenssituation und ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen eine sexuelle Dienstleistung, die Ihnen das Erleben von Sexualität erst ermöglicht.

Daher bietet Kassandra in Kooperation mit pro familia in Nürnberg seit 2012 regelmäßig eine Fortbildung zu diesen Arbeitsfeldern an!

3. Voraussetzungen für professionelle Sexualbegleitung

Sexualbegleitung ist kein geschützter Begriff, wird aber inzwischen häufig im Zusammenhang mit Behinderung oder Alter benutzt. Dabei handelt es sich um eine sexuelle Dienstleistung und damit um Sexarbeit/ Prostitution.

Prostitution ist kein Ausbildungsberuf, so dass die Ausübung von Sexarbeit sehr abhängig davon ist, wer sie aus welchen Gründen anbietet.

Im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen ist es sehr hilfreich Grundlagenwissen zu haben, dass über die mögliche eigene Berufserfahrung und Menschenkenntnis hinausgeht. Es geht um das Erkennen der eigenen Stärken und um eine Erweiterung derselben.

Deshalb haben wir eine Fortbildung entwickelt, die Menschen, die schon in der Sexarbeit sind oder sich vorstellen können, diese zu beginnen unterstützt. Es geht sowohl um Informationen zum Kund*innenkreis Menschen mit Behinderungen und alte Menschen als auch um die Vermittlung verschiedener wichtiger Aspekte zu professionellem und sicherem Arbeiten.

4. Inhalte der Fortbildung

  • Rechtliche und organisatorische Aspekte professioneller Sexarbeit: Welche Gesetzte und Pflichten sind zu beachten? Wie kann ich mich am Markt positionieren? Wie gehe ich mit dem Finanzamt um? 
  • Auseinandersetzung mit der Rolle als Sexualbelgleiter*in/-assistent*in: welche Dienstleistungen passen zu mir? Welchen Kund*innenkreis kann ich mir vorstellen? 
  • Reflexion der eigenen Haltung und deren Bedeutung für die Tätigkeit
  • Theoretische Grundlagen zu Behinderungsbildern & Gerontologie-Grundlagen
  • Hebe- & Lagerungstechniken für die praktische Arbeit
  • Kommunikation allgemein und im Besonderen mit Menschen mit eingeschränkter Mitteilungsfähigkeit
  • Sexuelle Rechte im Blick auf gesetzliche Betreuung und Umgang mit Fachkräften der Behinderten- und Altenpflege

5. Ziele

  • Einen sicheren Umgang mit Menschen mit Behinderung und Menschen erlernen
  • Professionelle Herangehensweise an die Tätigkeit kennen lernen
  • Erleichterter Zugang zu (Pflege-)Heimen, Wohngruppen, Werkstätten etc. erhalten
  • Den eigenen Kundenkreis erweitern!

6. Teilnahmebedingungen

Die Fortbildung richtet sich an alle Menschen, mit und ohne Erfahrung in der Sexarbeit, die sexuelle Dienstleistungen auch speziell für alte und/oder behinderte Menschen anbieten wollen.

7. EXTRAS

  • Alle Teilnehmer*innen erhalten ein Zertifikat für Qualifizierten Sexualbegleitung/-assistenz von Kassandra e.V. und pro familia Nürnberg.
  • Die Teilnehmer*innen können mit einem Werbeauftritt als Sexualbegleiter*in/-assistent*in auf der Homepage von Kassandra e.V. werben. Bei der Erstellung des Steckbriefs dafür unterstützen wir im Nachhinein gerne kostenlos.

8. Rahmenbedinungen & Kosten

  • Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich an Kassandra e.V. erfolgen (postalisch oder per Mail) und ist erst mit Überweisung der Teilnahmegebühr verbindlich.

Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular. Bitte füllen Sie das Formular vollständig und gut lesbar aus. Eine Wegbeschreibung geht Ihnen auf Wunsch zu.

Teilnehmerzahl: max. 12 Personen

  • Kosten:

Die Teilnahmegebühr für die Fortbildung beträgt 690,00 €.

In der Teilnahmegebühr sind die Teilnahme am Seminar, Arbeitsmaterial und das persönliche Zertifikat enthalten.

Ebenso ist die Möglichkeit enthalten ein Profil oder die Kontaktdaten auf der Internetseite von Kassandra zu veröffentlichen.

Anreise und Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

  • Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist 31.01.2025.

  • Teilnahmebestätigung

Zum Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer*innen ein persönliches Zertifikat.

  • Zahlungsmodalitäten

Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto bis zum  21.08.2023 ohne Abzug zu überweisen. Nach individueller Absprache kann ein Teilbetrag auch in Bar bei Seminarbeginn gezahlt werden.  

  • Teilnehmer*innen  der Fortbildung

Teilnehmen können Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.

  • Absage der Fortbildungsveranstaltung durch Kassandra e.V.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die kurzfristige Absage der Fortbildung vorbehalten müssen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie unverzüglich informiert und die Teilnahmegebühr wird Ihnen erstattet.

  • Absage durch angemeldete Personen im Vorfeld

Bei einer Absage bis 31.01.2025 fallen keine Kosten an, bei einer Absage bis 21.02.2025 fällt eine Gebühr von 320 Euro an. Bei einer noch kurzfristigeren Absage wird ein Betrag von 520 Euro einbehalten.

  • Eingeschränkte Teilnahme oder Abbruch 

Wenn Teilnehmer*innen einzelne Termine nicht wahrnehmen können oder die Fortbildung vorzeitig beenden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Bei einer lückenhaften Teilnahme kann das Zertifikat nur nach individueller Absprache und Entscheidung durch die Seminarleitung ausgestellt werden. . Sollte eine Teilnahme an Teil 1 der Fortbildung nicht möglich sein, ist eine weitere Teilnahme an der Fortbildung leider nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist in diesem Fall nicht möglich.

Aktueller Hinweis:

Aufgrund von gesundheitspolitischen Vorgaben bzw. Entwicklungen kann es zu Änderungen, bzw. Absagen kommen.

Kontakt zur Anmeldung und bei Fragen:

Kassandra e.V.

Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 21, 2.OG

90402 Nürnberg – DE

Frau Sara Seubert (Soz.päd. B.A.)

Tel.: 0911 / 37 65 277

kassandra@kassandra-nbg.de

9. Anmeldung

Sie finden den Anmeldebogen hier order direkt unter diesem Info-Feld bei den Downloads.

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an:

per Post: Kassandra e.V., Endterstraße 6, 90459 Nürnberg (DE)

per E-Mail: kassandra@kassandra-nbg.de

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung den Rahmenbedingungen unter Punkt 8 zustimmen!

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